FACHZAHNARZT FÜR KIEFERORTHOPÄDIE

FACHZAHNARZT FÜR KIEFERORTHOPÄDIE

Weisheitszähne

Zu den Weisheitszähnen kursieren viele Meinungen. Daher in aller Kürze folgende Feststellungen:
Nach dem Entfernen der festsitzenden Spange oder ganz allgemein wird immer noch oft ohne Berücksichtigung der kieferorthopädischen Vorgeschichte unkritisch das operative Entfernen aller Weisheitszähne empfohlen. Davon ist unbedingt abzuraten – erst recht dann, wenn es beispielsweise im Vorfeld einen Kreuzbiss-Befund (immer in Zusammenhang mit maxillärer Hypoplasie) gab oder wenn noch die sog. Retentions- bzw. Stabilisierungsphase mit den „Nachtspangen“ läuft. Die Entfernung sollte aus kieferorthopädischer Sicht die Ausnahme darstellen, zumal der Eingriff traumatisch, unangenehm und nachteilig ist.
Meine Empfehlung lautet: Belassen Sie die Weisheitszähne.
Wenn ich der Meinung bin, dass im speziellen Einzelfall die Weisheitszähne tatsächlich entfernt werden sollten, dann wird dies zum gegebenen Zeitpunkt ausdrücklich schriftlich und mündlich empfohlen.
Eine abschließende Beurteilung der Weisheitszähne durch uns erfolgt im Regelfall spät, erst im Alter von 18 oder 22 Jahren.
Es ist auch nicht zutreffend, dass Weisheitszähne beim Durchbruch in die Mundhöhle andere Zähne „verschieben“. Dies ist in kieferorthopädischen Studien unabhängig voneinander mehrfach widerlegt worden.
Jüngst erschien ein weiterer Artikel. Ich zitiere aus dem Bayerischen Zahnärzteblatt (Ausgabe 9/2015) aus einem Artikel von Prof. Dr. Dr. Martin Gosau, Nürnberg:
„Die früher häufig durchgeführte prophylaktische Entfernung symptomfreier Weisheitszähne wird nicht mehr empfohlen.“