FACHZAHNARZT FÜR KIEFERORTHOPÄDIE

FACHZAHNARZT FÜR KIEFERORTHOPÄDIE

FAQ

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, weil es auf Typ und Zweck des Gerätes ankommt. Manche Geräte müssen 14 Stunden täglich getragen werden, manche absichtlich nur zehn bis zwölf Stunden, wieder andere nur nachts beim Schlafen für ca. sieben Stunden. Wichtig ist, dass die verordnete Tragezeit und -frequenz von Patienten eingehalten wird. Wird das Gerät entgegen der Verordnung z.B. zu wenig oder unregelmäßig getragen, kann es zu Beschwerden und unerwünschten Nebenwirkungen kommen.

Im Volksmund versteht man darunter fälschlicherweise nur die Apparatur, die aus auf die Zähne aufgeklebten Brackets und den sog. Drahtbögen zur Bewegung der Zähne besteht (richtig: Multibracket-Apparatur). „Festsitzende Zahnspange“ ist aber tatsächlich ein Überbegriff für grundsätzlich alle festsitzenden Geräte, wovon es noch zahlreiche andere gibt.

Das Bracket ist ein Übertragungsmedium, das mit einem zahnpflegenden fluoridierten Kunststoff auf die Außenfläche des Zahns aufgeklebt wird. Es überträgt die Kräfte der am Bracket fixierten Drahtbögen auf die Zähne zu deren Bewegung von A nach B. Im Regelfall bzw. in der Basisversion ist es aus Stahl. Es gibt aber auch Varianten aus anderen Materialien, die optisch unauffälliger sind, sowie innen bzw. zungenseitig geklebte sog. Lingualbrackets.

Lingualbrackets werden innen zungenseitig geklebt und sind damit unsichtbar. Sie sind nicht für jeden geeignet. Ob sie in Frage kommen, besprechen wir ausführlich im Einzelgespräch.

Das Bracket besteht nicht aus Stahl, sondern aus Keramik oder einem werkstoffkundlich ähnlichen Material. Das keramische Bracket ist optisch unauffälliger, da es der weißlichen Zahnfarbe sehr nahekommt. Es gibt auch zahnfarbene Brackets aus Kunststoff, die wir aber nicht verwenden, weil sie werkstoffkundlich meist nicht ausreichend gute Eigenschaften aufweisen.

Invisalign ist eine Firma mit gleichnamiger Behandlungsmethode. Sie basiert auf der Idee, die Zähne nicht mit Brackets und Drahtbögen, sondern mit durchsichtigen Kunststoffschienen im Ober- und Unterkiefer zu bewegen. Unsere kieferorthopädische Praxis ist für Invisalign zertifiziert. Ob dieses Verfahren im Einzelfall geeignet ist, ermitteln wir in einem ausführlichen Einzelgespräch.

Das Prinzip der Harmonieschiene ähnelt dem von Invisalign (siehe FAQ Invisalign).

Nein. Es gibt viele versteckte Zahn- und Kiefer-Fehlstellungen, die aus Sicht des Laien nicht erkennbar sind. Die Schneidezähne können gut aussehen und trotzdem kann ein erheblicher Fehlbiss im wesentlichen Seitenzahnbereich vorliegen, der sogar dringend behandlungsbedürftig ist. Also bitte, gerade bei Kindern, auf jeden Fall spätestens mit 9 Jahren immer vom Kieferorthopäden kontrollieren lassen, um fatale Fehleinschätzungen zu vermeiden.

Für Kinder gilt: Eine erste Untersuchung kann je nach Fehlstellung schon mit sechs bis sieben Jahren sinnvoll sein. Im Allgemeinen beginnt man bei extremen Fehlstellungen im Alter von acht bis neun Jahren mit einer Frühbehandlung. Der normale Behandlungsbeginn liegt jedoch bei neun bis elf Jahren je nach Zahnwechsel. Meist sind die Mädchen den Jungen ein bis zwei Jahre in der Entwicklung voraus, so dass bei Mädchen oft mit neun oder zehn Jahren begonnen wird, bei Jungen erst mit elf Jahren.

Auch Erwachsene können von einer kieferorthopädischen Behandlung profitieren. Sie ist grundsätzlich in jedem Lebensalter möglich, wenn Zähne und Knochen gesund sind. Typische Behandlungen sind die Auflösung von Engständen oder (begrenzt) das Schließen von Lücken. Anders als bei Kindern ist eine Beeinflussung des Wachstums der Kiefer nicht mehr möglich. Wenn also Ober- oder Unterkiefer erheblich zu weit vorne oder hinten liegen, müssen die Kiefer chirurgisch, d.h. in einer Operation versetzt werden. Die Kosten einer solchen kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie werden bei Erwachsenen in einigen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Eine erste Beratung bei uns wird von der Krankenkasse bezahlt. Darin erklären wir Ihnen, welche Fehlstellungen vorliegen und welche Möglichkeiten der Behandlung es gibt. Dabei werden gerne alle fachlich vertretbaren individuellen Patientenwünsche berücksichtigt.

Die offizielle Bezeichnung für einen Kieferorthopäden ist „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“. Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie studiert man zunächst Zahnmedizin. Danach schließt sich eine vierjährige Weiterbildung an. In diesen vier Jahren arbeitet man ein Jahr allgemeinzahnärztlich, mindestens ein Jahr in der kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik und den Rest in einer kieferorthopädischen Fachpraxis. Am Ende der vier Jahre steht die Facharztprüfung, bei der man praktische Erfahrung und theoretisches Wissen nachweisen muss. Als Kieferorthopäde arbeitet man dann meistens nur noch in seinem Spezialgebiet, auch wenn man das Legen von Füllungen und Entfernen von Zähnen gelernt hat. Grundsätzlich darf jeder „normale“ Zahnarzt kieferorthopädisch behandeln. Es bleibt jedoch zu überlegen, ob ein Zahnarzt, der keine Weiterbildung hat und der auch die anderen Teilgebiete der Zahnmedizin abdeckt, die gleiche Erfahrung und Qualität bieten kann wie ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Zudem gibt es leider Zusatzbezeichnungen (wie z.B. „Master of Science Kieferorthopädie“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“) auf dem Markt, die den Patienten verwirren und es erschweren, den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu finden.

Nein, im Vordergrund steht immer die Entscheidung, ob eine Behandlung aus medizinischen Gründen sinnvoll ist. Dass gerade Zähne auch ästhetisch besser wirken, ist ein positiver Nebeneffekt. Heute wird jedoch mehr Wert auf gesunde und gerade Zähne gelegt. Die Menschen sind aufgeklärter und die schädlichen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser bekannt. Dadurch finden mehr Menschen den Weg zu uns.

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung dann, wenn Fehlstellungen des Schweregrades 3 bis 5 vorliegen. Die Schweregrade sind in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) eindeutig festgelegt und werden von Ihrem Kieferorthopäden nach eingehender Untersuchung bestimmt. Bei Fehlstellungen des Schweregrades 1 oder 2 werden keine Kosten erstattet, auch wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Bei Schweregrad 3 bis 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Basisbehandlung. Es gibt jedoch zahlreiche Maßnahmen und Geräte, die nicht erstattet werden, die Sie aber privat dazu wählen können, um die Behandlung zu optimieren (sog. „außervertragliche Leistungen“).

Bei über 18-jährigen werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur übernommen, wenn sie in Verbindung mit einer chirurgischen Lagekorrektur der Kieferknochen einhergeht und eine bestimmte KIG-Einstufung vorliegt.

Leider nein, denn beide Klammerarten haben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt. Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können, und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Geräten lässt sich z.B. das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen. Mit einer festsitzenden Klammer dagegen lassen sich Zähne gezielt und kontrolliert in fast jede beliebige Richtung körperlich, d.h. ohne Kippung bewegen.

„Jein“. Wenn Zähne bewegt werden sollen, muss man eine maßvolle Kraft anwenden. Die Zähne müssen sich anfangs an die Druck- oder Zugkräfte gewöhnen. Nach dem Einsetzen einer Klammer oder nach erneuter Aktivierung ist es normal, wenn man ein leichtes Druckgefühl an den Zähnen spürt, besonders beim Essen harter Speisen. Individuell ist die Empfindung sehr unterschiedlich, für manche sind es Schmerzen, andere sprechen von leichter Spannung. Nach wenigen Tagen verschwindet diese Wahrnehmung und man kann wieder mit voller Lust essen, vorausgesetzt Tragezeit und -frequenz werden eingehalten.

Nein. Die festsitzende Apparatur schädigt die Zähne nicht, wenn sie fachgerecht eingesetzt wurde und regelmäßig überprüft wird. Karies und Zahnfleischentzündungen entstehen allein durch unzureichende Zahn- und Mundpflege. Mit einer festsitzenden Klammer ist die Zahnpflege geringfügig schwieriger und zeitaufwendiger. Wir erklären aber ganz genau, was zu beachten ist. Ein Glattflächenschutz, d.h. eine Versiegelung der Zähne im Bereich um die Brackets, nicht zu verwechseln mit der Fissuren-Versiegelung beim Zahnarzt, und professionelle Zahnreinigungen während der festsitzenden Klammerphase geben zusätzliche Sicherheit.

Ziel ist es, möglichst alle bleibenden Zähne zu erhalten und einzuordnen. In der modernen Kieferorthopädie gibt es viele Geräte, die auch bei starken Engständen Platz für alle Zähne schaffen. Wenn jedoch ein extremer Platzmangel vorliegt und große Zähne in einem sehr schmalen Kiefer keine Aussicht auf eine spannungsfreie Einordnung in die Zahnreihe haben, ist die Entfernung von bleibenden Zähnen manchmal die Therapie der Wahl und sorgt für das stabilere Ergebnis.

Nein. Man sollte alles dafür tun, Milchzähne möglichst lang gesund zu erhalten, denn sie dienen auch als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Viele Engstände, die später behandelt werden müssen, sind Folge eines vorzeitigen Milchzahnverlustes und hätten vermieden werden können. Bei stark zerstörten Milchzähnen, die sich immer wieder entzünden, ist eine Entfernung aber ratsam. Je nach Zeitpunkt der Entfernung, sollte man dann jedoch unbedingt einen sog. Lückenhalter, also eine kleine herausnehmbare Klammer, einsetzen, die die entstandene Zahnlücke offenhält, damit der Platz für den nachrückenden bleibenden Zahn erhalten bleibt.
Zudem kann es sein, dass ein Milchzahn nicht rechtzeitig ausfällt und der bleibende Zahn am Milchzahn vorbei „schief“ durchbricht oder auch gar nicht, sondern im Knochen verlagert verweilt. In solchen Fällen sollten Milchzähne nach Rücksprache mit dem Kieferorthopäden entfernt werden, damit der bleibende Zahn sich spontan richtig einordnen kann.

Das hängt sehr vom individuellen Einzelfall und den Befunden ab. Hier spielen viele Dinge eine Rolle, u.a. die Zungenaktion oder die Lippenspannung. Allgemeine Aussagen sind daher schwierig und Garantien lassen sich in der Medizin leider nie formulieren. Man kann nur den Einzelfall bestmöglich bewerten oder einschätzen. Nach einer aktiven Behandlung ist eine längere Stabilisierungsphase notwendig. In unserer Praxis wird z.B. nach einer festsitzenden Apparatur noch mindestens ein Jahr lang kontrolliert, dass sich die Zähne nicht wieder verschieben. In dieser Zeit wird meistens eine herausnehmbare Klammer getragen. Auch nach Abschluss der Behandlung empfehlen wir manchen Patienten, die Zähne weiter zu stabilisieren, dann am besten auch mit einem festsitzenden Haltedraht, der von innen unsichtbar hinter die Zähne geklebt wird (sog. Retainer). Absolute Sicherheit, dass sich nichts wieder verschiebt, hat man jedoch nie, auch weil die Zähne ein lebenslanges natürliches Selbstjustierungspotenzial haben. Besonders bei Unterkiefer-Schneidezähnen kann es hier im Erwachsenenalter zu gewissen Engständen kommen.

Sie möchten gerne einen Termin vereinbaren?