Einschränkung der kieferorthopädischen Versorgung zum Dezember 2027 geplant.
Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform (Beschluss vermutlich Juli 2026) wird erhebliche Einschränkungen für die kieferorthopädische Versorgung der Kinder und Jugendlichen bringen. Bei den sogenannten Indikations-Gruppen (KIG) soll weiter eingeschränkt werden. Bisher war schon die medizinisch notwendige Behandlung der Jugendlichen bei KIG-Stufe 1 und 2 ausgeschlossen. Künftig soll sie auch bei Stufe 3 ausgeschlossen werden, d.h. die Krankenkasse zahlt auch hier gar nichts mehr!
Dann bleibt nicht mehr viel übrig, nur noch Stufe 4 und 5, das bedeutet, dass die Krankenkassen für noch mehr Kinder und Jugendliche als ohnehin schon die kieferorthopädische Behandlung nicht mehr bezahlen wird. Wenn sie also ein Kind mit Behandlungsbedarf im Alter von 9-17 Jahren haben, dann sollten Sie sehr zügig zur Erstberatung kommen, damit eine kieferorthopädische Behandlung geplant und bei der Kasse beantragt werden kann, sonst bekommen Sie es später nicht mehr bezahlt.
Und das ist noch nicht alles: zusätzlich soll eine im Volumen reduzierte Pauschalvergütung eingeführt werden, die inhaltlich somit beschränkte Behandlung wird also entweder deutlich länger dauern oder nicht mehr gleich gute Ergebnisse erzielen. Es wird also die Axt angelegt an die kieferorthopädische Versorgung der Kinder und Jugendlichen, ein medizinischer Nonsens.